logo zu schnell gefahren

Unfallhergang beschreiben: Darauf sollten Sie achten

Müssen Sie einen Verkehrsunfall bei der Polizei melden?

Bei der Schilderung den Unfallhergang möglichst detailliert zu beschreiben, ist essentiell.

Bei der Schilderung den Unfallhergang möglichst detailliert zu beschreiben, ist essentiell.

Nach einem Verkehrsunfall fragen sich die Beteiligten häufig, ob die Polizei zwingend zu verständigen ist. Abhängig ist dies von der Schwere des Unfalls. Sind erhebliche Sachschäden entstanden oder Personen schwer verletzt oder getötet worden, muss die Polizei hinzugerufen werden.

Sind jedoch lediglich kleinere Verletzungen oder Blechschäden die Folge des Unfalls, können die Parteien ihre Personalien und Versicherungsdaten ohne Beteiligung der Polizei austauschen, sofern beide Beteiligte mit diesem Vorgehen einverstanden sind.

Wird die Polizei nicht verständigt, müssen Sie sich jedoch selbst um die Dokumentation der Schäden kümmern, die Sie von Ihrer Versicherung ersetzt haben wollen. Besteht einer der am Unfall beteiligten Personen darauf, die Polizei auch in diesem Fall zu verständigen, so muss der andere ebenfalls auf deren Eintreffen warten.

Nimmt die Polizei den Schaden nicht auf, gibt es keinen offiziellen Unfallbericht, der bei der Haftpflichtversicherung eingereicht werden kann. Unter Umständen kann dies zu einer geringer ausfallenden Zahlung im Zuge der Schadensregulierung der Versicherung führen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Müssen Sie einen Verkehrsunfall bei der Polizei melden?
    • 1.1 Schilderung des Unfallhergangs: Welche Angaben sind wichtig?
  • 2 Europäischer Unfallbericht: Auch bei Unfällen im Ausland gültig
    • 2.1 Unfälle durch Fotos und Unfallskizzen dokumentieren

Schilderung des Unfallhergangs: Welche Angaben sind wichtig?

Durch Ihre Beschreibung soll der Unfallhergang möglichst genau rekonstruiert werden können.

Durch Ihre Beschreibung soll der Unfallhergang möglichst genau rekonstruiert werden können.

Um den Hergang des Unfalls möglichst genau rekonstruieren zu können, brauchen die Beamten detaillierte Informationen. Können Sie diese geben, leisten Sie einen erheblichen Beitrag zur Aufklärung der Situation und der Schuldfrage.

Eine ausführliche Schilderung des Unfallhergangs beinhaltet folgende Punkte:

  • Was ist geschehen? Stellen Sie der Polizei die generellen Informationen zum Unfallhergang bereit.
  • Wo ist der Unfall geschehen? Der Unfallort sollte genau beschrieben werden.
  • Wann kam es zum Unfall? Notieren Sie sich das Datum und die genaue Uhrzeit.
  • Wer war am Unfall beteiligt? Besonders wichtig sind diese Angaben, wenn eine Fahrerflucht im Raum steht, denn dann können Einzelheiten und kleinere Details helfen, den Flüchtigen zu ermitteln.
  • Wie kam es zum Zusammenstoß? Machen Sie Angaben zur Verkehrslage und zu Wetterbedingungen, falls diese relevant sind – etwa im Falle tief stehender Sonne oder bei Nebel. Falls Ihnen aufgefallen ist, dass eine Ordnungswidrigkeit zum Unfall geführt hat, lassen Sie diese nicht unerwähnt – falls der Unfallgegner während der Fahrt beispielsweise telefoniert hat.

Europäischer Unfallbericht: Auch bei Unfällen im Ausland gültig

Den Unfallhergang durch eine Skizze darzustellen, ist Teil des Unfallberichts.

Den Unfallhergang durch eine Skizze darzustellen, ist Teil des Unfallberichts.

Auch wenn die Polizei bereits ein Unfallprotokoll erstellt hat, können Sie selbst einen zusätzlichen Unfallbericht anfertigen. Um den Unfallhergang zu schildern, können Sie sich des Europäischen Unfallberichts bedienen. Dieser ist innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums genormt.

Auf diesem Weg müssen Sie sich keine Gedanken über die richtige Formulierung machen. Der Unfallhergang wird beschrieben, indem sie einzelne Verhaltensweisen der Fahrer ankreuzen.

Unfälle durch Fotos und Unfallskizzen dokumentieren

Schäden am Fahrzeug können durch Fotos wesentlich besser dokumentiert werden als durch eine bloße schriftliche Beschreibung. Doch auch den Unfallhergang können sie näher beleuchten, denn Sie können Fotos von den Fahrzeugen am Unfallort machen. Sind auf diesen für den Unfall relevante Gegenstände oder Straßenschilder zu sehen, können Unfallhergänge so leichter rekonstruiert werden.

Im Allgemeinen fordern Versicherungen eine Unfallskizze an. Anders als auf einem Foto können Sie den Unfall hier prägnant darstellen.

Skizzieren Sie den Unfall, sollten Sie beachten, dass Sie den Unfallhergang auf Ihrer Skizze nicht zu detailliert darstellen, sondern nur die relevanten Fahrzeuge, Straßen, Schilder und Gegenstände darauf zu sehen sind. Anhand von Pfeilen können Sie die Fahrtrichtung der Autos markieren. Fußgänger und andere mögliche Zeugen sollten Sie ebenfalls in die Zeichnung einfügen.

Im Folgenden können Sie einen genormten Unfallbericht herunterladen, um den Unfallhergang mit diesem Muster zu beschreiben:

Unfallhergang: Vorlage zum Download

Unfallhergang: Vorlage zum Download

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (26 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading...

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Suche

Zu schnell gefahren …

  • … außerorts
  • … innerorts
  • … in einer Baustelle
  • … in einer Tempo 30 Zone
  • … auf der Landstraße
  • … auf der Autobahn
  • … mit einem Anhänger
  • … mit einem LKW
  • … geblitzt worden
  • Blitzer
    • Geschwindigkeitskontrolle
  • Fahrverbot

Bußgeldkatalog

  • Bußgeldkatalog
  • Abbiegeverstoß
  • Abstandsverstoß
  • Anschnallpflicht
  • Handy am Steuer
  • Hauptuntersuchung
  • Ladung und Überladung
  • Rotlichtverstoß
  • Unfall
  • Verkehrskontrolle
  • Verkehrsverstoß auf der Autobahn
  • Vorfahrt

Ratgeber

  • Bußgeldbescheid
  • Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
  • Gebühren beim Bußgeldbescheid
  • Bußgeldbescheid richtig prüfen
  • Verjährung des Bußgeldbescheides
  • Fehlerhafter Bußgeldbescheid
  • Bußgeld aus dem Ausland
  • Bußgeldverfahren
  • MPU
  • Schmerzensgeld

Punkte in Flensburg

  • Fahreignungsregister
  • Punkteabbau
  • Punkte abfragen
  • Punkte in Flensburg
  • Punkte verkaufen
  • Punkteverfall
  • Überliegefrist

Folgen Sie uns:

zuschnellgefahren.com auf Facebook

Copyright © 2019 · www.zuschnellgefahren.com
Impressum · Datenschutz · Bildnachweise