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Geblitzt und nicht angeschnallt: Welche Konsequenzen drohen?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was passiert, wenn Sie unangeschnallt geblitzt wurden?

Sie wurden geblitzt und waren nicht angeschnallt? In der Regel wird von Tateinheit ausgegangen.
Sie wurden geblitzt und waren nicht angeschnallt? In der Regel wird von Tateinheit ausgegangen.

Berufliche und private Termine unter einen Hut zu bringen, ist bisweilen gar nicht so einfach. Viele Menschen hetzen von einer Verabredung zur nächsten, um den Tag so optimal zu nutzen wie möglich.

Dabei sind Sie häufig gedanklich schon viel weiter und nicht mehr ganz bei der Sache, wenn sie sich beispielsweise ins Auto setzen und losfahren. Und schwupps ist es passiert: Ein Blitzer löst wegen überhöhter Geschwindigkeit aus. Ungünstig, wenn Sie in dem Moment feststellen, dass Sie vergessen haben, den Gurt anzulegen.

Und nun? Welche Ahndungen drohen Ihnen, wenn Sie geblitzt wurden und nicht angeschnallt waren? Diese Frage stellen sich viele auffällig gewordene Autofahrer. Antworten dazu finden Sie in diesem Artikel.

Kosten für Blitzer

Die Kosten für Blitzer sind je nach Vergehen unterschiedlich. Wenn Sie geblitzt wurden und Näheres über die einzelnen Blitzer-Strafen wissen wollen, wählen Sie bitte hier die passende Kategorie aus:

FAQ: Unangeschnallt geblitzt

Was passiert, wenn ich ohne angelegten Gurt geblitzt wurde?

In der Regel ziehen die Behörden Sie nur für den schwerwiegenderen Verstoß (bemessen am Bußgeld) zur Verantwortung. Ist das die Geschwindigkeitsüberschreitung, müssen Sie für den fehlenden Gurt meist nicht zahlen.

Was kostet ein fehlender Gurt?

Für den fehlenden Gurt werden 30 € fällig. Wenn Sie für die Geschwindigkeitsüberschreitung aber mehr Bußgeld zahlen müssen, wird meist nur dieses angesetzt.

Was passiert, wenn ich ein Kind nicht anschnalle?

Auch hier drohen 30 € Bußgeld.

Warum müssen sich Fahrer in Deutschland anschnallen?

Die Teilnahme am Straßenverkehr ist sowohl für Fahrer von Kfz als auch für Fußgänger nicht risikolos, können doch schon kurze Momente der Unachtsamkeit schwere Folgen haben. Um Verletzungen der Autoinsassen zu vermeiden, wurde 1976 die Gurtpflicht in der Bundesrepublik eingeführt.

Ihr Zweck: Die Träger bei etwaigen Auffahrunfällen vor Schleuderverletzungen zu schützen und damit zu ihrer Sicherheit beizutragen.

Viele Autofahrer unterschätzen jedoch immer wieder die Bedeutung des Gurtes. Mit gefährlichen Auswirkungen auf die Gesundheit muss bereits bei scheinbar geringen Geschwindigkeiten von lediglich 30 km/h gerechnet werden, auch wenn der Airbag auslöst.

Geblitzt und nicht angeschnallt – das sind die aktuellen Bußgelder

Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10km/h

Ver­stoß (An­schnall­gurt)Buß­geldPunk­teFahrverbotFVer­bot
Gurt nicht an­ge­legt30 €NeinNein
Kind nicht vor­schrifts­mä­ßig trans­por­tiert30 €NeinNein
Kind ohne Si­che­rung trans­por­tiert60 €1Nein

Geschwindigkeitsüberschreitung über 10 km/h

Ver­stoß (An­schnall­gurt)Buß­geldPunk­teFahrverbotFVer­bot
Gurt nicht an­ge­legtab 40 €1 Punkt o­der mehr (ab 21 km/h zu viel)Mög­lich (ab 31 km/h zu viel inner­orts oder 41 km/h zu viel außer­orts)*
Kind nicht vor­schrifts­mä­ßig trans­por­tiertab 40 €1 Punkt o­der mehr (ab 21 km/h zu viel)Mög­lich (ab 31 km/h zu viel inner­orts oder 41 km/h zu viel außer­orts)*
Kind ohne Si­che­rung trans­por­tiertab 60 €1 Punkt o­der mehrMög­lich (ab 31 km/h zu viel inner­orts oder 41 km/h zu viel außer­orts)*
* Wiederholungstätern droht bereits ab 26 km/h ein Fahrverbot.

Zwei Verstöße = Zwei Bußgelder?

Wurden Sie dabei ertappt, wie Sie ohne angelegten Gurt und dabei auch noch einige km/h zu schnell gefahren sind, bekommen Sie in der Regel einen Bußgeldbescheid zugeschickt. Dieser führt Ihnen die Konsequenzen Ihres Handelns auf und kann ebenfalls das Blitzerfoto beinhalten, das als Beweis herangezogen wird.

Wurden Sie unangeschnallt geblitzt, werden Sie häufig nur für den schwerwiegenderen Verstoß von beiden belangt.
Wurden Sie unangeschnallt geblitzt, werden Sie häufig nur für den schwerwiegenderen Verstoß von beiden belangt.

Häufig müssen Verkehrssünder nicht damit rechnen, für beide Verstöße – also doppelt – bestraft zu werden. Dies resultiert aus dem im Strafrecht angewendeten Prinzip der Tateinheit (§ 52 Strafgesetzbuch – StGB), das besagt: Verkehrssünder werden nur für den Verstoß zur Rechenschaft gezogen, der eine schwerere Strafe nach sich zieht.

Der Bußgeldkatalog sieht für das unangeschnallte Fahren folgende Strafen vor:

  • Gurt beim Fahren eines Kfz nicht angelegt: 30 Euro
  • es wurde ein Kind nicht vorschriftsmäßig transportiert: 30 Euro
  • beim Transport eines Kindes lag gar keine Sicherung vor: 60 Euro und 1 Punkt

Mit welchen Beträgen Sie bei reinen Geschwindigkeitsüberschreitungen zur Kasse gebeten werden, hängt davon ab, ob Sie außerhalb oder innerhalb einer geschlossenen Ortschaft geblitzt wurden und nicht angeschnallt waren. Darüber hinaus spielt auch die Differenz zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit eine Rolle. Je größer diese war, desto tiefer müssen Sie in die Tasche greifen, wenn Sie geblitzt wurden und nicht angeschnallt waren. Zum Bußgeld kommen unter Umständen auch noch Punkte und ein Fahrverbot hinzu.

Wurden Sie also geblitzt und waren nicht angeschnallt, kommt es darauf an, wie schnell Sie unterwegs waren. Hieran bemisst sich, für welchen Verstoß Sie schlussendlich herangezogen werden. Bei mehr als 10 km/h zu viel außerorts können Sie als Fahrer, der keine Kinder im Auto mit sich führt, also in der Regel damit rechnen, lediglich für den Geschwindigkeitsverstoß belangt zu werden (ab 40 Euro). Mindestens 11 km/h innerorts über dem Tempolimit ziehen bereits ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro nach sich.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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33 Kommentare

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  1. Snulf
    Am 5. Dezember 2022 um 17:26

    Ich bin innerorts mit 23 zu viel geblitzt worden; und jetzt wird mir vorgeworfen ich hätte den Gurt nicht angehabt, obwohl ich das auf jedenfall hatte.
    was soll ich nun tun? lohnt sich da überhaupt irgendwas ?

  2. Sascha g
    Am 9. November 2022 um 10:30

    i war auf der bundesstraße wo 80 erlaubt war 27 zu schnell u nicht angeschnallt…die strecke ist ung 500m lang ansonten ist da 100 u war im gedanken bei 100 u gefühlt 7 zuschnell…leider fuhr d polizei im zivilauto mir nach u hohlte mich dann raus!!!!i erklärte das i dachte das da auch 100war u mich gefühlt an d geschwindigkeit gehalten hab!!!ende v lied 107 euro u ein punkt…jetzt meine frage kann i für beides belanngt werden auch wenn i den verstoß dummerweise zugegeben habe o gilt…man kan nur für eine sacje belangt werden u rentiert es sich dagegen trotzdem anzu gehn…antwort wäre super lg s gram

  3. Nelly
    Am 2. Februar 2022 um 12:38

    Hallo, ich wurde mit circa 45 in der 30er Zone geblitzt und war zu dem Zeitpunkt nicht angeschnallt. Habe keine Probezeit mehr. Was kommt auf mich zu? 30€ Bußgeld? Vielen Dank und LG

  4. Jörg
    Am 9. März 2021 um 21:36

    Hallo liebes Team,

    mir ist folgendes passiert:
    Ich würde mit 20 kmh unangeschnallt geblitzt und bekam jetzt den Bußgeldbescheid. 123,5o Euro und das setzt sich wie folgt zusammen 20 kmh zu schnell keinen Sicherheitsgurt angelegt und der im Tatbestandskatalog vorgesehene Regelsatz der Ordnungswidrigkeit ist aufgrund weiterer Ordnungswidrigkeiten im Tateinheit um 15 € erhöht worden plus 25 € Gebühr + 3,50 € Auslagen. Ich bin der Meinung da stimmt was nich. Lohnt sich ein Widerspruch und wenn welche Paragraphen müssen angegeben werden?
    Vielen Dank für die Antwort Jörg

  5. samuel
    Am 15. Oktober 2020 um 11:05

    Hallo, Ich war angeschnallt aber Ich habe der gürtel unten Schlüsselbeines gehabt, da Ich probleme von Fitness habe! Ich habe 30€ bekommen!! Wass kann Ich dafür?

  6. Horst
    Am 28. August 2020 um 9:53

    Hallo, ich wurde mit einem LKW Baujahr 79 und H Kennzeichen auf der Autobahn (60er Schild) mit 67 Km/h geblitzt.
    Habe jetzt ein Schreiben bekommen das ich nicht angeschnallt war (30€), da ich aber vom Baujahr her keine Gurte habe und brauche ist dies ja nicht rechtens, dies habe ich der Verwaltung auch mitgeteilt. Muss ich jetzt noch ein Bußgeld wegen der 7Km/h Geschwindigkeitsüberschreitung befürchten?
    danke und Gruß
    Horst

  7. Silke
    Am 30. April 2020 um 21:28

    Bei den hier teilweise extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen in 30 er Zonen, gibt es nur eins und das ist Führerschein für sehr, sehr lange einziehen. 30 er Zonen dienen als Schutz für Kinder und wer da mit über 80 durchbrettert, hat nichts auf der Straße zu suchen

  8. H.ö.
    Am 20. Januar 2020 um 21:30

    Guten Tag…

    Wurde mit 33 km/h außerorts geblitzt,

    100km/h – 70km/h- Blitzer – 100km/h
    Brauche den Führerschein allerdings für kita und Arbeit.

    Meinen Sie, die drücken ein Auge zu bezüglich des Fahrverbots? Lg

  9. Christa
    Am 7. August 2019 um 7:26

    Hallo ich wurde geblitzt etwa 65 km/h bei 50 Soll …. mein Begleiter war nicht angeschnallt, kenn ihn gar nicht da er als Tramper zu gestiegen war !
    Muss ich für ihn bezahlen ?
    Danke Christa

  10. Carina G.
    Am 9. April 2019 um 21:16

    Ich wurde mit dem Handy in der Hand verwischt und war nicht angeschnallt bin noch Inder Probezeit

    Womit muss ich da rechnen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Mai 2019 um 17:57

      Hallo Carina,

      hier werden die Probezeitverlängerung und die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar folgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Raza
    Am 16. Oktober 2018 um 19:18

    Hallo
    Ich wurde heute von Polizei angehalten,die dachten meine 3 Kinder sind nicht angeschnalt.aber die waren angeschnalt nur der Gurt war unter deren Achsel und ich wurde trotzdem beschtraft 35 euro nur weil der Gurt unter der Achsel war.ist das gerecht oder muss ich Anwalt anschalten???

  12. Selina
    Am 10. September 2018 um 16:15

    Hallo ich wurde inorts in einer 30 Zone mit 50kmh geblitzt und war nicht angeschnallt welche strafe könnte aif mich zu kommen ?

    LG Selina

  13. Polina
    Am 14. August 2018 um 9:35

    Hallo ich wurde in einer 80 Zone geblitzt mit ca. 110-130 km/h (Autobahn). Im Nachhinein fiel mir ein das meine Beifahrerin ihren Gurt nicht richtig angelegt hatte. Was kommt auf mich zu? Oder ist die Beifahrerin selbst dafür verantwortlich? (Bin raus aus der Probezeit)

  14. Lucas
    Am 5. Juni 2018 um 13:41

    Hallo,
    Ich wurde mit 31kmh zuviel geblitzt in der 30er Zone also bin 64 gefahren toleranzabzug sind 3kmh deswegen 31kmh und überall wo ich nachschaue steht, dass ich 1 Monat Fahrverbot bekomme, 2 Punkte in flensburg, aufbauseminar und 160€ Strafe. Allerdings hab ich jetzt ein Bußgeldbescheid bekommen wo nur drin steht dass ich meinen Führerschein 1 Monat abgeben muss, 2 Punkte in flensburg bekomme und komischerweise 320€ + 28,50€ Gebühren zahlen soll wieso 320€ überall steht nur 160€
    Außerdem ist meine Frage wieso nichts von aufbauseminar und probezeitverlängerung drinne steht
    Danke im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 14:52

      Hallo Lucas,

      das Aufbauseminar erfolgt nur in der Probezeit. Die Strafen können durch die Behörde erhöht werden, wenn der Fahrer bereits zuvor aufgefallen ist. Ggf. kann die Aufforderung zum Aufbauseminar und die Probezeitverlängerung auch noch in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Kev
    Am 7. Mai 2018 um 9:10

    Hallo

    Ich wurde geblitzt in einer 30 er zohne inner orts mit ca 60 was kann kommen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Mai 2018 um 12:47

      Hallo Kev,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis 30 km/h fällt in der Regel neben dem Bußgeld ein Punkt im Fahreignungsregister und eventuell ein Fahrverbot an. Waren Sie währenddessen nicht angeschnallt, gilt dies als Tateinheit. Für gewöhnlich wird der schwerere Delikt (meist der Tempoverstoß) dann zur Gänze und der leichtere anteilig geahndet. Wie genau die Strafe aussehen könnte, liegt allerdings im Ermessen der Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Legend
    Am 12. März 2018 um 8:22

    Hallo ich habe eine Frage und zwar wurde in einer 30er Zone wo ab 22 Uhr bis 06:00 30 km gelten mit 50 km geblitzt und ich war unangeschnallt bin noch in der Probezeit und habe mein Führerschein erst seit letztes Jahr es war ein Mobiler Blitzer dieser auf einen Anhänger versteckt war auf einem Grundstück direkt an der Hauptstraße würde ich jetzt sagen was kommt auf mich zu? Nur Bußgeld? und welche Möglichkeiten habe ich wenn es kein Bußgeld ist?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 14:28

      Hallo Legend,

      das kommt auf die genaue Geschwindigkeitsüberschreitung an. Unter 21 km/h wäre das ein B-Verstoß, ab 21 km/h ein A-Verstoß. In dem Fall ergeht seitens der Bußgeldstelle normalerweise die Auflage zu einem Aufbauseminar und die Probezeitverlängerung erfolgt.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  17. Thomas S.
    Am 11. Januar 2018 um 17:22

    Hallo würde geblitzt war nicht zu schnell aber nicht angeschnallt im lkw bekommen ich jetzt ein Punkt Lg Thomas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2018 um 13:13

      Hallo Thomas,

      Sie müssen mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Bienchen
    Am 11. Dezember 2017 um 12:23

    Hallo liebes team
    Ich wurde mit ca 55 km/h zu schnell in einer dreißiger Zone vor einer Schule geblitzt
    Zusätzlich habe ich weils nur ein kurzer Weg war um mein Auto nach Hause zu bringen mich nicht angeschnallt. Was droht mir jetzt genau ?

    • Bienchen2
      Am 22. März 2018 um 20:57

      Am besten fahren sie gar nicht mehr. Hoffe ein fähiger Mann ordnet ihnen eine MPU an für solch ein rücksichtsloses Verhalten

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2017 um 17:29

      Hallo Bienchen,

      Ihnen drohen ein Bußgeld ab 70 Euro, mindestens 1 Punkt in Flensburg und evtl. ein Fahrverbot.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  19. Bianca G.
    Am 24. November 2017 um 20:08

    Ich wurde heute innerorts mit 65 km / h geblitzt erlaubt waren aber nur 50 Km/h und ich War nicht angeschnallt und ich bin noch in der Probezeit was erwartet mich jetzt

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 16:23

      Hallo Bianca G.,

      bei weniger als 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung gilt dies als B-Verstoß und zieht ein Bußgeld der üblichen Höhe nach sich. Die Bußgelder für den fehlenden Sicherheitsgurt sind oben in der Tabelle zu finden.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  20. jens o.
    Am 15. Oktober 2017 um 14:15

    Hallo, wurde innerortes mit 18 Km/ h drüber geblizt kostet 35.00€ nicht angeschnalt kostet 20.00€
    muß ich beides bezahlen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 10:34

      Hallo jens o.,

      wie Sie der Tabelle und dem Ratgeber entnehmen können, ist dies in der Regel nicht der Fall.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  21. Andreas P.
    Am 23. August 2017 um 8:48

    Ich wurde mit einem Reisebus von einem Stationären Blitzer fotografiert obwohl ich die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h nicht überschritten habe.

    Der Grund hierfür ist, das der Stationäre Blitzer den Reisebus nicht von einem LKW unterscheiden kann und der LKW an der Stelle nur 80 km/h fahren darf.

    Das Bedeutet ich habe mich richtig verhalten, aber es wurde ein Bild von mir gemacht, auf diesem zu sehen ist das ich nicht angeschnallt war. Jetzt kommt eine Zahlungsaufforderung von 30.- € wegen dem nicht angelegten Sicherheitsgurt.

    Muß ich das bezahlen ?

    Es dürfte das Bild ja gar nicht geben da ich mich korekt verhalten habe.

    Mit freundlichem Gruß

    Andreas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. August 2017 um 10:51

      Hallo Andreas,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie hinsichtlich Ihrer Frage beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Martin
    Am 17. April 2017 um 21:34

    Im LK Vechta werden seit neuestem fest installierte Blitzer genutzt um ausschliesslich Bullis zu blitzen auch wenn sie die zl Höchstgeschwindigkeit deutlich unterschreiten um Gurtmuffel abzukassieren. Ist fas rechtens?
    Gruss

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. April 2017 um 8:39

      Hallo Martin,
      grundsätzlich ist die Polizei dazu berechtigt, auch andere Verkehrsverstöße als Geschwindigkeitsüberschreitungen mittels Blitzern zu dokumentieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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