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VSTP – die Abstandsmessung mit einer Vibramanlage

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Videostoppuhr Deininger (VSTP)

Geschwindigkeitsmessung mit VSTP
Abstandsmessung mit der Videostoppuhr VSTP

Nicht nur Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße können mit speziellen Messgeräten festgestellt werden: Auch um Abstandsverstöße zu registrieren, existieren Messgeräte. In Deutschland ist z.B. die VSTP-Stoppuhr hierfür zulässig.

Somit können Autofahrer aufgrund von einem Verstoß gegen den Mindestabstand auch dann einen Bußgeldbescheid erhalten, wenn dieser gar nicht von Polizisten angemahnt, sondern lediglich von der VSTP aufgenommen wurde. Die VSTP alleine kann jedoch nur Geschwindigkeitsüberschreitungen registrieren.

Erst mit einer Vibram-Anlage registriert sie zudem Abstandsverstöße. Wie funktioniert die VSTP also? Und wie genau ist eine Vibram-Messung (“Vibram” ist die Abkürzung für Video-Brücken-Abstandsmessung), mit der die VSTP zur Feststellung von Abstandverstößen arbeitet? Welche Fehlerquellen können auftreten, und lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, der auf einer solchen Messung beruht?

FAQ: Videostoppuhr

Wie funktioniert eine Videostoppuhr?

Über eine Kamera kann ein Beamter einen bestimmten Abschnitt auf der Straße einsehen. Vermutet er durch Sichtung der Aufnahmen einen Verkehrsverstoß, betätigt er eine zweite Kamera, das ein detailliertes Foto von Fahrzeug und Fahrer schießt.

Welche Verstöße können über eine Videostoppuhr erfasst werden?

Mit der Videostoppuhr lassen sich sowohl Abstände als auch Geschwindigkeiten messen.

Gibt es Fehlerquellen bei diesem Messverfahren?

Ja, Messfehler können geschehen. Diese sind meist auf Fehleinschätzungen der Beamten zurückzuführen.

Funktionsweise der VSTP

Die Abstandsmessung findet mit mehreren Kameras und unter Mithilfe von Messbeamten statt. Auf einer Brücke wird eine Kamera installiert, die den gewünschten Abschnitt überwacht. Die Kamera muss etwa 3 Meter über der überwachten Straße angebracht sein. Ein Messbeamter begutachtet während der Messung die entstehenden Bilder. Erkennt er durch die Aufnahmen der Übersichtskamera, dass der laut Verkehrsrecht in der StVO vorgeschriebene Mindestabstand nicht eingehalten wurde, löst er eine zweite Kamera der VSTP-Anlage aus, die neben dem Fahrbahnrand aufgebaut ist.

Diese macht dann eine Nah-Aufnahme vom beschuldigten Fahrer, den man in der Aufnahme der Übersichtskamera nicht erkennen würde. Dafür ist diese Kamera nämlich zu weit vom Geschehen entfernt. Auch das Kennzeichen wird erst dann detailliert fotografiert. Mit diesen Daten kann die Bußgeld-Stelle somit den Fahrzeughalter ermitteln und an diesen dann den Bußgeldbescheid verschicken. Auf den Fotos wird automatisch Datum und Zeit vermerkt. Die VSTP Deininger alleine ist eine Videostoppuhr, die lediglich Geschwindigkeitsverstöße registrieren kann.

Der Mensch als Fehlerquelle bei der Vibram-Messung

Die VSTP-Stoppuhr funktioniert – anders als Blitzer – nicht vollautomatisiert, sondern muss von Menschen überwacht werden, sofern Abstandsverstöße erkannt werden sollen. Die Messbeamten müssen feststellen, ob ein Anfangsverdacht wegen eines Abstandverstoßes weiterverfolgt werden muss. Hier kann es mitunter zu Fehlentscheidungen kommen.

Es kann beispielsweise sein, dass der Abstand nicht eng genug gewesen ist, um hier einen Verstoß gegen die Bußgeldtabelle zu rechtfertigen, oder die zweite Kamera hat schlichtweg das falsche Auto fotografiert. Die durch die Überwachungskamera überwachte Strecke ist etwa 300 bis 500 Meter lang. Hier kann es natürlich zu einem großen und schwer zu überblickendem Verkehrsaufkommen kommen – und somit auch zu Fehlern der Polizeibeamten, welche die kleine Handkamera vom Dienstfahrzeug aus am Fahrbahnrand auslösen.

Lohnt es sich, einen Bußgeldbescheid nach Messung mit der VSTP anzufechten?

Wer einen Bußgeldbescheid bekommen hat, der auf einer Vibram-Messung beruht, der macht jedenfalls nichts falsch, wenn er Akteneinsicht beantragt und sich selbst nochmals die Beweisfotos ansieht. Möglicherweise kann man sich nämlich Punkte, ein Fahrverbot und Bußgelder sparen – denn eine fehlerhafte Messung ist natürlich ungültig. Auch wenn kein Referenz-Video der Vibram-Anlage vorliegt, kann Einspruch gegen die Messung erhoben werden.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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