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JVC/Piller CG-P50E – Geschwindigkeits- und Abstandsmessung

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Verkehrsüberwachung mittels Videostoppuhr

Der JVC/Piller CG-P50E kann den Verkehr überwachen.
Der JVC/Piller CG-P50E kann den Verkehr überwachen.

Zwar genießt der ein oder andere die hohe Geschwindigkeit, wie sie gerade auf den deutschen Autobahnen möglich sind. Aber nicht nur drohen im Falle einer Geschwindigkeitsübertretung Bußgeld, Punkte in Flensburg und unter Umständen ein mehrmonatiges Fahrverbot. Auch zählt die Geschwindigkeitsüberschreitung zu den Unfallursachen Nummer 1 mit Todesfolge.

Um die Regelungen, die das Verkehrsrecht vorsieht, einzuhalten, werden verschiedene Geschwindigkeitsmessgeräte verwendet, unter anderem auch das Gerät CG-P50E von JVC-Videoservice Piller (JVC/Piller).

Das Gerät CG-P50E hat in der Medienwelt bereits für ordentlich Aufruhr gesorgt. Wieso genau und was Sie beachten sollten, wenn Sie von diesem Blitzer geblitzt worden sind, darüber informieren wir Sie im Folgenden.

FAQ: JVC/Piller CG-P50E

Was ist der CG-P50E?

Der CG-P50E von JVC-Videoservice Piller ist ein Gerät, das zur Verkehrskontrolle eingesetzt wird.

Welche Verstöße können mit dem CG-P50E festgestellt werden?

Mit dem Gerät lassen sich Geschwindigkeiten und Abstände ermitteln.

Wie fehleranfällig ist der CG-P50E?

Es ist nicht auszuschließen, dass Messfehler bei dem Gerät auftreten können, z. B. aufgrund fehlender Eichung oder Wartung.

So funktioniert der CG-P50E von JVC/Piller

Mit dem Blitzer JVC/Piller CG-P50E wird ein Teil des Straßenverkehrs per Kamera aufgenommen. Die Bilder werden weitergeleitet an einem Rekorder. Zwischen diesen beiden ist ein Charaktergenerator geschaltet, der als eine Art Uhr fungiert. Er ordnet den aufgenommen Bilder eine Zeit zu, mit deren Hilfe es dann möglich wird, die Geschwindigkeit und den Abstand der Fahrzeuge zu bestimmen.

Im Jahr 2007 erregte die Messung mit dem JVC/Piller CG-P50E mediales Aufsehen, nachdem ein Sachverständiger anhand eigener Versuche die Zuverlässigkeit der Werte der Messung in Frage gestellt und erhebliche Messfehler der CG-P50E des Herstellers JVC/Piller aufgezeigt hatte.

Hohe Sanktionen nach dem Verkehrsrecht

Fahrer, die mit ihrem Fahrzeug gerne schnell unterwegs sind, dürfte der Bußgeldkatalog kaum abschrecken. Für Ordnungswidrigkeiten im Rahmen von zu hohem Tempo sind aber dennoch hohe Sanktionen vorgesehen. Am schlimmsten trifft es Fahrer, die über 70 km/h innerorts unterwegs sind. Diese erwartet 680 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot.

Messfehler beim JVC/Piller CG-P50E: Wann lohnt sich ein Einspruch?

Diese Messfehler sind beim CG-P50E möglich.
Diese Messfehler sind beim CG-P50E möglich.

Wer sich einen Bußgeldbescheid einheimst, dem sei im Allgemeinen angeraten, den Bescheid aufmerksamer zu betrachten und sich auch über das Messverfahren des betroffenen Gerätes zur Geschwindigkeitsmessung zu informieren. Denn unter Umständen kann es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt einzuschalten, dem schließlich Einsicht in die Akten gewährt wird.

Gerade das Gerät JVC/Piller CG-P50E sorgte für Aufsehen, als der Sachverständige Stephan Wietschorke Messfehler bei der Messung aufdeckte und die Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) selbst kritisierte.

Welchen möglichen Messfehlern unterliegt JVC/Piller CG-P50E?

  • Fehlerhafte Eichung und Wartung: Der Charaktergenerator arbeitet nicht als eine Videostoppuhr mit einer einheitlichen Zeitvergabe, sondern ist abhängig von der Anzahl der Bilder. Dabei würde eine zu hohe Bildanzahl zu einer großen Zeit und dadurch ebenso zu einer geringen Geschwindigkeit führen. Umgekehrt verhält es sich ungünstig für die Betroffenen, wenn die Bildfrequenz niedrig ist und die Geschwindigkeit dadurch hoch. Kritisiert wurde, dass die Kamera, obwohl entscheidend, durch die PTB keiner Eichung unterlag. Dabei ist das Gerät in dieser Art bereits seit 1988 zugelassen worden. Seit 2007 unterliegt auch die Kamera einer Eichung. Informieren Sie sich daher entsprechend über die Eichung der Geräte.
  • Videokamera des Verkehrs nicht zulässig: In einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvR 941/08) wird die anlasslose und ortsfeste Überwachung des Verkehrs mit einer Kamera (damit auch Geschwindigkeitsüberwachung) gerügt. Demnach verletze die Videoüberwachung das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Sollte ein Bußgeldbescheid aufgrund einer Messung des JVC/Piller CG-P50E ergangen sein, kann es also durchaus sinnvoll sein, die Vorgänge von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen. Unter Umständen kann er Hinweise finden, die einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid rechtfertigen.

Was ist die Aufgabe der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt?

Die PTB gliedert sich in verschiedene Bereiche. Im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung obliegt ihr die Aufgabe, über die Zulassung der Geschwindigkeitsgeräte zu entscheiden und weitere Fragen zu klären, wie z.B. die Frage der Eichung und Wartung der Geräte.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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