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RIEGL FG21-P – Lasertechnik mit Fehlerquellen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Lasermessung im Straßenverkehr

Der Riegl FG21-P wird auch im Stadtverkehr eingesetzt.
Der Riegl FG21-P wird auch im Stadtverkehr eingesetzt.

Der Riegl FG21-P rechnet sich zu den Geschwindigkeitsmessgeräten, die mithilfe der Lasertechnik funktionieren. Das Lasermessgerät wird bei Messungen verwendet, die meist innerhalb eines Ortes erfolgt. Im Folgenden informieren wir Sie genauer darüber, wie das Lasermessgerät funktioniert.

Werden Sie mit ihrem Fahrzeug von einem Blitzer dieser Art geblitzt, dann sagen wir Ihnen weiterhin, worauf Sie in solchen Fällen genau zu achten haben. Denn auch dieses Gerät unterliegt verschiedenen Fehlerquellen, die Sie im folgenden Text finden. Wann wird es aber sinnvoll, einen Rechtsanwalt einzuschalten?

FAQ: RIEGL FG21-P

Wie funktioniert das Messgerät RIEGL FG21-P?

Der RIEGL FG21-P arbeitet mit Lasertechnik und kann mithilfe der Laserstrahlen ermitteln, wie schnell ein Fahrzeug unterwegs war.

Findet bei Messungen mit dem RIEGL FG21-P ein Abzug der Toleranz statt?

Wurden Sie mit dem RIEGL FG21-P geblitzt und hatten weniger als 100 km/h auf dem Tacho, werden 3 km/h vom Messergebnis abgezogen. Bei Geschwindigkeiten von über 100 km/h ist ein Toleranzabzug von 3 Prozent vorgeschrieben.

Können beim RIEGL FG21-P Messfehler auftreten?

Ist der RIEGL FG21-P nicht geeicht, es fanden keine Tests vor der eigentlichen Messung statt oder das Gerät war nicht richtig ausgerichtet, können sich Fehler einschleichen, die möglicherweise einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid rechtfertigen.

Wie funktioniert das Lasermessgerät?

Wie erfolgt die Messung durch den Riegl-Laser? Wie der Name bereits sagt, rechnet sich der Riegl FG21-P zu der Geschwindigkeitsmessung, die mithilfe der Lasertechnik durchgeführt wird. Die Lasermessung kann entweder durch einen Polizeibeamten erfolgen, der den Blitzer per Hand bedient. Eine andere Möglichkeit besteht darin, den Blitzer von einem Stativ aus zu verwenden.

Zur Geschwindigkeitsmessung sendet das Gerät Riegel FG21-P mehrere gebündelte Laserstrahlen aus. Treffen diese Strahlen auf das anvisierte Fahrzeug, werden sie von diesem Fahrzeug reflektiert und vom Messgerät aufgezeichnet. Nun wird mithilfe des Wegstrecken-Zeit-Prinzips die Geschwindigkeit des fahrenden Autos ermittelt, und zwar durch die veränderte Entfernung zwischen den ausgesendeten Lichtstrahlen. Bei dieser Messtechnik wird kein Foto geschossen, sondern das Ergebnis lediglich auf dem Messgerät angezeigt und als Messprotokoll festgehalten.

Riegl FG21-P: Messfehler, auf die zu achten ist

Vom Riegl FG21-P geblitzt? Möglicherweise liegt ein Messfehler vor.
Vom Riegl FG21-P geblitzt? Möglicherweise liegt ein Messfehler vor.

Was ist zu tun, wenn Sie von einem Riegel FG21-P geblitzt wurden? Einen Bußgeldbescheid sollten Sie in jedem Fall kritisch hinterfragen. Denn der Riegl FG21-P unterliegt – wie auch andere Blitzer – verschiedenen Fehlerquellen. Sollte eine davon auf ihren Fall zutreffen, wäre ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid unter Umständen sinnvoll. Dabei ist zu bedenken, dass gerade im Rahmen von Geschwindigkeitsüberschreitungen der Strafmaßstab gemäß Bußgeldkatalog und Verkehrsrecht hoch angesetzt ist und ein Fahrverbot schneller, als einem lieb ist, ausgestellt werden kann. Weiterhin umfasst das Punktesystem lediglich 8 Punkte. Gerade Berufsfahrer sollten sich daher entsprechend umsehen und ein Bußgeldbescheid nach folgenden Punkten kritisch betrachten:

  • Obligatorische Tests vor Messung:
    Bevor der Riegl FG21-P zur Geschwindigkeitsmessung verwendet wird, müssen mit diesem einige Tests durchgeführt werden. Hierzu gehören der Selbsttest, der Displaytest, der Nulltest und der Test der Visiereinrichtung. Informieren Sie sich daher, ob die entsprechenden Tests vor der Messung ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Dies ist im Messprotokoll einsehbar.
  • Richtige Dokumentation: Bei dem FG21-P werden nicht wie bei anderen Arten der Blitzer Blitzerfotos geschossen, sondern das Messergebnis von einem Polizeibeamten dokumentiert. Dabei gilt nach einem Urteil des Amtsgerichts Sigmaringen das „Vier-Augen-Prinzip“. Dieses Prinzip verlangt, dass nicht nur ein Polizist, sondern zwei die Geschwindigkeit vom Messgerät ablesen und eintragen. Bei dem Messprotokoll müssen angegeben werden: der Zeitpunkt der Messung, die Messentfernung, der Messwert und die Verkehrslage.
  • Eichung und Schulung: Wie bei jedem Blitzer sollte auch dieses Messgerät entsprechend geeicht sein und der Messbeamte eine ordnungsgemäße Schulung erfahren haben.
  • Richtige Ausrichtung: Damit das Ergebnis nicht verzerrt ist, muss die Ausrichtung der Visieroptik durch den Polizeibeamten auch richtig eingestellt sein. Ist dies nicht der Fall, können Messfehler eintreten, wie beispielsweise die Verwechslung des Wertes zwischen verschiedenen Fahrzeugen. Dies passiert dann, wenn andere Fahrzeuge auch mitanvisiert werden.

Wann ist es sinnvoll, Einspruch einzulegen?

Das Gerät Riegl FG21-P weist verschiedene Quellen für Messfehler auf, die ein Messergebnis nichtig machen. Gerade Berufsfahrer, die gegen das Verkehrsrecht verstoßen haben und mit mit einem Fahrverbot wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung rechnen, sollten sich überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, unter Umständen einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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9 Kommentare

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  1. Guido
    Am 4. Februar 2024 um 21:52

    Hallo
    wurde mitRirgrl fg21-p gelasert und rausgezogen,
    wollte fragen ob man zuletzt eine durchschrift vom vergehen(messprotokoll) bekommt,
    weil ich nichts bekommen habe.
    danke im vorraus
    mfg guido

  2. Norbert B
    Am 2. Oktober 2023 um 14:18

    Ist eine einzige Schulung für das Laser Gerät RIEGEL FG21-P ausreichend, welches am 20.04.2010 der ausführende, verantwortliche Polizeibeamte absolviert hat.
    Hierzu liegt der Untersuchungsakte eine Teilnahmebestätigung für den Polizeibeamten bei.

    Oder liegt etwa bereits ein Formfehler vor, wenn es nach einem bestimmten Turnus zu einer Auffrischung der Schulung kommt.
    Die Schulung ist bezeichnet: Laser IH_VE_L06

    Im Voraus danke für Ihre Information.

  3. Mark B
    Am 4. April 2021 um 10:43

    An alle die sich mit dem Riegel FG 21 P auskennen bzw gelästert worden sind .ich wurde im Jahr 2019 gelästert 50 km/h erlaubt Landstraße gleiches Teilstück entgegenkommend 70 km/h zugelassen extrem stärker sonntags Verkehr Sonnen geblendet und LED licht voll auf den läser gerichtet .somit eine richtige Messung nicht möglich Gefahren bin ich 68 km/h laut Head up Display …..Vorwurf 94 km/h das Gerät hatte ein durchgerissenes Siegel .

    Wer mir hilft diese zu klären bzw die Wahrheit zu beweisen werde ich eine dicke Belohnung zukommen lassen ,es ist nicht zu ertragen wenn man es nicht war .. Das ….gleiche spiel beginnt gerade wieder in der Gemeinde …Leivtec XV3 aus Kassel Messung falsch

  4. Julpa
    Am 29. September 2017 um 14:09

    Hallo,
    Ich wurde innerorts gelagert und anschließend heraus gewunken. Beschuldigt werde ich das ich 79kmh gefahren wäre. Ich bin mir doch 100% sicher das die Tachoanzeige noch vor Ortsende zwischen 60 und 70 stand. Ich bin noch in der probezeit und bin azubi mit einem Hungerlohn. Ich soll 128€ zahlen und bekomme womöglich 1 Punkt und ein aufbauseminar.
    Lohnt sich ein einspruch ohne Zeugen oder Beweise außer meine Aussage?
    Das fände ich mehr als rechtmäßig.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Oktober 2017 um 10:05

      Hallo Jalpa,

      natürlich haben Sie innerhalb der festgelegten Frist das Recht dazu, Einspruch einzulegen. Inwiefern sich dies lohnt, kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Behrend
    Am 18. Juni 2015 um 15:40

    Riegl FG-21P

    Was ist ein geeigneter Reflektor für den Aligntest? Plastikreflektoren sind es jedenfalls nicht, so das Bayrische Innenministerium vom 08.05.2009. Wer gibt die rechtliche Sicherheit, dass das Messprotokoll nicht gefälscht wurde?
    Wie ist das rechtlich zu betrachten, wenn eine Messung durch die Frontscheibe und dichtes Buschwerk vorgenommen wurde?
    Wenn eine gerade Kante zum Aligntest vorgegeben ist, wie kann ein Messbeamter dann an einem Leitpfosten diesen Test vorgenommen haben? Drehung des Messgerätes/Laserpistole mit Ständer um 90 Grad und damit Freihand? Freihand beim Test bedeutet, er darf dabei nicht verwackeln oder? Wer kontrolliert, dass der Messbeamte beim Freihandtest nicht verwackelt hat?

    Mfg. K. Behrend

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2015 um 10:07

      Hallo,

      Sie können Einsicht in das Messprotokoll einfordern. Dann können Sie oder Ihr Anwalt die Daten prüfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Helmut Kreckl
    Am 20. November 2014 um 18:46

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    mit heutiger Post erhielt ich den Bußgeldbescheid über 98,50 sowie einen Punkt wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ausserhalb der Ortschaft. Gemessen wurde mit einem Handmessgerät der Marke FG21P aus einem schräg zur Fahrbahn gestellten Zivilfahrzeug der Polizeiinspektion Oberviechtach.
    Hergang:
    Ich fuhr am 09.11. gegen 13.50 auf der B22 von Oberviechtach nach Tännesberg. Auf der leicht abschüssigen Ostmarkstraße wurde die Geschwindigkeitsreduktion auf 50 kmh wegen einer Baustelle durchgeführt. Rd. 200 m weiter auf 70 kmh worauf es einen stark abschüssigen Fahrbahnverlauf nimmt. In der Talsohle standen das Messfahrzeug schräg zur Fahrbahn. Durch die Baustelle reduzierte ich meine Geschwindigkeit und ließ das Fahrzeug im ausgekuppelten Zustand laufen. Als ich nun kurz vor dem Zivilfahrzeug mich befand sprang ein Polizeibeamter aus dem Fahrzeug und wies mich auf den dahinterliegenden Parkplatz.. Der Polizeibeamter kam auf mich zu und beschuldigte mich, eine Ordnungswidrigkeit mit 94 kmh bei 70 kmh erlaubten begangen zu haben. Er führte mich zum zweiten Beamten der nach wie vor sich im Fahrzeug befand. Dieser zeigte mir die Laserpistole, die Eichung und drehte das Messgerät um mir eine Nummer und die Zahl 94 zu zeigen. Entsetzt über die erhebliche Geschwindigkeitszunahme ab der Baustelle, stellte ich die Geschwindigkeit gegenüber den Beamten in Frage. Sie fragten mich.. ob ich die Geschwindigkeitsreduktion nicht zur Kenntnis genommen habe… oder was sonst die Ursache der Überschreitung sei. Dieser Fragenkatalog war mir schon etwas supekt, da ich keinerlei Beweise gehabt habe diese Unterstellung zu widerlegen. Ich war auch schließlich alleine im Fahrzeug. Nach längeren Debatten und die Frage wo ich denn auf Grund meiner Laufkleidung herkäme.. und ob ich öfters diese Straße befahre.. wurde mir ein ausgefülltes Anerkennungsformular zur Unterschrift … mit der Anmerkung… ein gerichtlicher Einspruch hätte sowieso keinen Sinn. Mit Unterzeichung durfte ich meine Fahrt fortsetzen..
    Der Messbeamte hatte kein Stativ.. saß am Lenkrad und zielte durch die Windschutzscheibe obwohl er schräg zur Fahrbahn stand.
    Anmerkung.. ein gemessenes Fahrzeug hatte 74 kmh drauf.. Auf meine Frage wieso dieser Fahrer kein Knöllchen bekommt, teilte er mir mit, dass der Tacho sowieso nicht genau geht.. und 1kmh drüber unter Tisch falle. Daraufhin prangerte ich ihn an, da es bei mir auch nur um 1kmh Überschreitung zu 98,50 und 1 Punkt kam.
    Geben Sie bitte eine Empfehlung.. wie ich weiter verfahren soll..
    Ich danke Ihne für Ihre Zeit..
    mfg. Helmut Kreckl

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. November 2014 um 10:24

      Hallo Herr Kreckl,

      vielen Dank für Ihre ausführliche Nachricht. Leider können wir Ihnen an dieser Stelle jedoch keine Rechtsberatung anbieten. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung? Dann könnte sich eine Besprechung mit einem Anwalt lohnen. Schließlich ist es merkwürdig, dass Ihr Tacho eine völlig andere Zahl ausweist als die Messung. Ein Tacho darf höchstens eine geringere km/h-Anzahl aufzeigen, niemals aber eine niedrigere als die tatsächliche Geschwindigkeit. Des Weiteren möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass eine Toleranz von 3 km/h eigentlich von dem gemessenem Wert abgezogen werden müsste.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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