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Leivtec XV3 – Unzulässige Messwertabweichungen sind möglich

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Messung der Geschwindigkeit durch Lasertechnik

Eine Geschwindigkeitsmessung kann mit dem Leivtec XV3 durch geführt werden.
Eine Geschwindigkeitsmessung kann mit dem Leivtec XV3 durch geführt werden.

Um den Rasern auf den Straßen Einhalt zu gebieten, bedient sich die Polizei, zur Einhaltung der vorgesehenen Geschwindigkeit nach dem Verkehrsrecht, unterschiedlicher Geräte und Techniken. Eines dieser Messgeräte ist der Leivtec XV3, das Nachfolgemodell des Leivtec XV2.

Dabei handelt es sich um ein Gerät, das im Rahmen der mobilen Messung eingesetzt wird. Der Leivtec XV3 kann daher auch problemlos das Tempo der Autos in Kurven, Baustellen und unübersichtlichen Stellen messen. Viele Autofahrer wissen jedoch nicht wirklich, wie ein solches mobiles Messgerät die Geschwindigkeit erfasst und was der Unterschied zu einer stationären Radarfalle ist.

Wie der Leivtec xv3, der umgangsprachlich auch oft als Laser-Blitzer bezeichnet wird, genau funktioniert und welche Messfehler sich bei der Messung einschleichen können, darüber informieren wir Sie im Folgenden.

FAQ: Leivtec XV3

Wie funktioniert das Messgerät Leivtec XV3?

Der Blitzer Leivtec XV3 arbeitet mit Lasertechnik und wird mobil eingesetzt, um Tempoverstöße aufzudecken.

Muss eine Toleranz vom Ergebnis des Leivtec XV3 abgezogen werden?

Fahrer, die mit weniger als 100 km/h geblitzt wurden, können mit einem Toleranzabzug von 3 km/h rechnen. Sobald die Geschwindigkeit über 100 km/h lag, liegt der Abzug bei 3 Prozent.

Können Messungen mit dem Leivtec XV3 verfälscht sein?

Befanden sich mehrere Kfz im Messbereich, das Personal war nicht ausreichend geschult oder der Leivtec XV3 wurde bereits länger nicht mehr geeicht, kann dies für ein verfälschtes Messergebnis sorgen. In diesem Fall sollten Sie über einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nachdenken.

Können Messungen mit dem Leivtec XV3 überhaupt noch verwertet werden?

Nachdem zu Beginn des Jahres 2021 bekannt wurde, dass die Blitzer häufig falsche Messwerte ausgeben, kam es zu immer mehr Einsprüchen gegen entsprechende Bußgeldbescheide. Und die Gerichte stehen auf Seiten der Kfz-Fahrer: In aller Regel wurde dem Einspruch stattgegeben, da der Leivtec XV3 nicht immer korrekte Messwerte liefert.

Funktionsweise des Leivtec XV3

Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei dem Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3 um ein Lasermessgerät der Firma “Leivtec Verkehrstechnik GmbH”. Für die Messungen der Geschwindigkeiten der fahrenden Fahrzeuge werden Lichtstrahlen ausgesendet, die vom Fahrzeug reflektiert werden.

Hier ändert sich die Entfernung, die die Strahlen bis zum Eintreffen benötigen. Anhand der veränderten Entfernung wird schließlich die Geschwindigkeit gemessen. Das Messgerät ist weiterhin mit einer digitalen Kamera ausgestattet und dokumentiert die Messung. Dabei wird nicht immer ein „Blitzer“ deutlich. Die Messung erfolgt digital und daher oft unbemerkt.

Dieses Lasermessgerät ist, wie zuvor beschrieben, in der Lage, an problematischen Straßenlagen, wie Kurven, Baustellen und unübersichtlichen Stellen die Schnelligkeit vom Fahrzeug zu bestimmen. Gemessen kann mit dem Leivtec xv3 von einem Stativ aus am Fahrbahnrand, aus dem Innenraum eines Fahrzeugs heraus oder von Hand, je nach dem, wie es die Lage der Polizeibeamten erfordert.

Messung mit dem Leivtec XV3: Laut mehreren Gerichten kein standardisiertes Verfahren

Seit Beginn des Jahres 2021 steht der Leivtec XV3 in der Kritik, nachdem schon im Oktober 2020 einige Sachverständige festgestellt haben, dass es bei diesem Blitzer häufig zu fehlerhaften Messungen kommt. Im Juni wurden diese möglichen Fehler durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) bestätigt. Dieser Umstand führt dazu, dass viele Bußgeldbescheide, die auf einer Messung vom Leivtec XV3 beruhen, ungültig sein können.

Im März 2021 hat der Hersteller daher auf die Vorwürfe, das Gerät Leivtec XV3 sei fehlerhaft, reagiert. Er bat seine Kundinnen und Kunden in einem Schreiben darum, vorerst keine Messungen mit dem Gerät vorzunehmen:

Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mit der notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass es auch bei Beachtung der Regeln der ergänzenden Gebrauchsanweisung zu unzulässigen Messwertabweichungen kommen kann, möchten wir Sie bitten, von weiteren amtlichen Messungen vorerst Abstand zu nehmen.

Infoschreiben der Firma Leivtec an Kundinnen und Kunden

Zuletzt stellt das OLG Hamm in einem Beschluss vom 16.09.2021 fest, dass Messungen mit Geräten vom Typ Leivtec XV3 kein standardisiertes Messverfahren darstellen.

Wichtig: Aufgrund dieses Beschlusses und anderer Urteile sollten Sie in jedem Fall darüber nachdenken, die Option zu nutzen, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Es empfiehlt sich, diesbezüglich einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren.

Das Lasermessgerät Leivtec XV3 kann weitere Messfehler aufweisen

Es können durchaus Fehler beim Leivtec XV3 auftreten.
Es können durchaus Fehler beim Leivtec XV3 auftreten.

Wurden Sie vom Leivtec XV3 geblitzt und haben Sie ein Bußgeldbescheid erhalten, ist es ratsam, das Schreiben zu prüfen und im Zweifel einen Abwalt hinzuziehen. In der Regel drohen ein Bußgeld, Punkte oder gar ein mögliches Fahrverbot. Doch auch dieser Blitzer kann verschiedene Messfehler aufweisen, sodass nicht alle Bescheide gerechtfertigt sind.

Welche Fehler möglich sind, darüber klären wir Sie im Folgenden auf:

  • Obligatorische Test fehlen: Bevor das Messgerät zum Einsatz kommt, müssen verschiedene Tests durchgeführt werden. Fehlen diese, werden in der Regel die Messungen nichtig.
  • Nachtmessung: Der Leivtec XV3 darf auch für Nachtmessungen genutzt werden. Allerdings ist der Gebrauch in diesem Fall von verschiedenen Bedingungen abhängig.
  • Eichung: Wie jedes andere Gerät zur Messung der Geschwindigkeit, muss auch dieser Blitzer geeicht sein und den entsprechenden Eichschein aufweisen. Eine fehlende Eichung macht die Messungen ungültig, auch wenn diese an sich richtig sein mögen.
  • Im Messrahmen befinden sich mehrere Fahrzeuge: Befinden sich im Messrahmen mehrere Fahrzeuge, kann eine fehlerhafte Zuordnung des Messergebnisses vorkommen. Auch hier sollten Sie aufmerksam sein, wenn Sie das Foto bzw. die Aufzeichnung sehen.
  • Geschultes Personal: Verwenden Polizeibeamte das Messgerät Leivtec XV3, müssen diese vorher entsprechend geschult worden sein.
  • Einhaltung der Bedienungsanleitung: Damit die Messergebnisse überhaupt verwertet werden dürfen, müssen diese nach der Gebrauchsanweisung zustande gekommen sein. Diese Gebrauchsanweisung kann aber der Laie nicht erhalten, sondern ein Anwalt.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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43 Kommentare

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  1. Chris
    Am 28. März 2021 um 18:17

    Hallo,

    Habe heute von dem Gerichtsurteil über das XV3 erfahren, ist es möglich bzw. Sinnvoll nach 4 Jahren noch Einspruch zu erheben? Wurde damals mit 60 Km/H in einer 30iger Zone geblitzt. Im Messprotokoll war ein weiteres Auto im Messbereich sichtbar.

    Danke im voraus für die Rückmeldung!

  2. Andreas
    Am 12. Juni 2020 um 11:53

    Frage: Innerhalb welcher Frist muß der Bediener eines Leivtec XV3 (nach)-geschult werden?
    Der für mich in Frage kommende ist zuletzt 2011 geschult worden….
    Dank in voraus für eine Antwort,
    Gruß von Andreas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2020 um 12:58

      Hallo Andreas,

      Vorgaben hierzu sind uns an dieser Stelle nicht bekannt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Ken
    Am 30. Juli 2019 um 13:51

    Wurde nach Toleranzabzug mit 65 km/h angeblich um 6.04 Uhr geläsert. Meine Funkuhr zeigte aber 5.58 Uhr an. Da in dieser Straße von 6.00 bis 18.00 Uhr nur 30 km/h und zu den anderen Zeiten 50km/h zugelassen sind ist das eine Zwickmühle.
    Nun meine Frage hat der LEIVTEC XV3 eine Funkuhr oder wird diese manuell betrieben vomit sich der Zeitunterschied erklären würde?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2019 um 14:22

      Hallo Ken,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. KT
    Am 19. Juli 2019 um 18:48

    Was bedeutet im Messprotokoll unter dem Satz, das Messgerät wurde entsprechend der derzeit gültigen Gebrauchsanweisung in Betrieb genomen der weitere Satz “Grenzwert bei 82 km/h”?

  5. andreas d
    Am 17. Juli 2019 um 18:18

    … lohnt ein Einspruch, wenn auf dem Verwarngeldbescheid eine definitiv falsche Richtungsangabe angegeben ist (Richtung A, dabei war es Richtung B)?
    Oder bekommt man dann lediglich einen geänderten Bescheid, wenn die Behörde ihren Fehler bemerkt (und womöglich noch Gebühren obenauf?
    danke
    Andreas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2019 um 15:32

      Hallo Andreas,
      eine pauschale Einschätzung ist uns dazu nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Johann S.
    Am 29. Oktober 2018 um 20:01

    Hallo liebes Team von Bussgeldkatalog,

    ich habe folgendes Problem, der Verstoß das ich nach Abzug der Meßtoleranz die Höchstzulässige Geschwindigkeit von 50 Km/h um 9 Km/h überschritten habe, bestreite ich ja gar nicht. Doch habe ich zu dem besagten Datum ca. 5 Wochen später kein Schreiben in diesem Fall von der ZKV (Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung) per Post bekommen. Dieses wurde wiedermal in einem verkehrten Briefkasten eingeworfen. Nun gilt für diese Behörde – einfach die Aussage, das sie das Schreiben bei der Post abgegeben haben. Aber wie soll ich auf etwas reagieren können, wenn ich nichts bekommen habe. Seit letztem Jahr kommt es häufiger vor, dass Breifsendungen in falschen Kästen landden, der Post ist dieses Problem bekannt, doch will oder kann sie dagegen nichts machen. Erst der Busgeldbescheid (und selbst der wurde mir von der Tochter unserer Nachbarin gebracht) Anfang Oktober der nun mit dem Verwarnungsgeld von 15 € + Verwaltungsaufwand 28,50 € = 43,50 € bezahlen soll. Mein Einspruch dazu wurde schon abgewiesen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Johann Schneider

  7. Christoph
    Am 28. Mai 2018 um 9:30

    Hallo,

    ich bin in einer 10km/h-Zone (verkehrsberuhigter Bereich) mit 19km/h (nach Toleranzabzug) geknipst worden. Kann das Leivtec XV3 in diesem Messbereich überhaupt zuverlässsig messen? Ich muss zwar “nur” 15 Euro bezahlen, aber an dieser Stelle wird sehr oft gemessen. Und 10 km/h sind für mich nicht so leicht einzuhalten. Da funktioniert nicht mal mein Tachomat :( .

    Grüße , Christoph

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 12:16

      Hallo Christoph,

      mögliche Fehlerquellen finden Sie im oben stehenden Text. Zur Genauigkeit in Ihrem Fall können wir aus der Ferne leider pauschale Einschätzung liefern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Chris
    Am 8. Februar 2018 um 21:55

    Hallo,

    meine Frau hat heute einen Zeugenfragebogen bezüglich einer Geschwindigkeitsübertretung bekommen, die ich zu verantworten habe. Grundsätzlich habe ich auch kein Problem damit, die Strafe für mein Vergehen zu akzeptieren (21 km/h außerorts => 70,- Euro plus 1 Punkt).
    Ich habe gemerkt, dass ich einen mobilen Blitzer (Leivtec XV3) passiert habe, allerdings hat einer der Vollzugsbeamten am mobilen Blitzer hantiert während ich vorbei fuhr.
    Ist dieses Hantieren im Protokoll der Beamten dokumentiert?
    Lohnt es sich dagegen vorzugehen?

    Vielen Dank für eine Antwort
    chris

    • Thorsten
      Am 10. Oktober 2018 um 9:51

      Mir ging es ähnlich wie Ihnen. Was ist dabei raus gekommen? LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 16:27

      Hallo Chris,

      wir haben keine Kenntnis darüber, ob dieser Vorgang im Protokoll dokumentiert ist. Ob sich ein Einspruch lohnt, kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht sagen, nachdem er Ihren Fall geprüft hat. Wir dürfen keine Rechtsberatung geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Wilfried
    Am 27. April 2017 um 13:34

    Siet 50 Jahren fahre ich eine Strecke,eine Art (Gewohnheitsrecht)
    Ein 50 Verkehrsschild wurde ohne Vorwarnung plötzlich in der Art eines
    Baustellenschildes (ohne Baustelle) aufgestellt.
    Darf hier einfach gemessen werden ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Mai 2017 um 9:17

      Hallo Wilfried,

      Sie müssen stets aufmerksam fahren. Dazu gehört es auch, auf Änderungen zu achten. Auch an einer solchen Stelle darf in der Regel gemessen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. helga
    Am 28. März 2017 um 15:59

    Ich wurde mit einem Leivtec XV3 geblitzt. Ich habe mir die Einweisung der Beamten schicken lassen. Diese ist vom Mai 2012, also schon etwas älter. Es gibt ja sicher auch Updates. Müssen die Nachschulungen nicht wiederholt werden? Wenn ja, in welchem Abstand?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2017 um 12:40

      Hallo Helga,

      es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum von der Einweisung bis heute eher für die Qualifikation spricht als dagegen, da vermutet werden kann, dass das Messgerät regelmäßig verwendet wird. Allerdings wäre es besser, wenn Sie Ihre Frage an einen Anwalt richten. Dieser kann prüfen, ob dies einen Einspruchsgrund rechtfertigt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. axel o.
    Am 23. März 2017 um 11:39

    Bei der Geschwindigkeitsmessung war das XV3 an einem Strassenbegrenzungspfahl angehängt. So ein Begrenzungspfahl hat eine Kunststoffstärke von 3 mm. Ist diese Art der Befestigung zulässig ? Ich habe den Strassenbegrenzungspfahl einige Tage später überprüft, er war unstabil und wackelte. Auch wird die enge Strasse häufig von Lastwagen und Sattelschleppern befahren, die eine Sogwirkung auf den Strassenrand bewirken.

    Gibt es Erfahrungen mit dieser Adaption vom XV3 an einem Strassenbegrenzungspfahl ??

    • Andreas B.
      Am 18. Oktober 2018 um 14:55

      Auch ich bin von einem XV3 geblitzt worden, welcher an einem Strassenbegrenzungspfahl hing, dazu noch sehr schräg.
      Würde gern wissen, ob das rechtens ist bzw.
      Was bei Axel O herausgekommen ist.
      Danke.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2017 um 8:31

      Hallo Axel,

      beim Aufstellen eines Radargerätes müssen die Vorgaben der Gebrauchsanweisung beachtet werden. Eine ordnungsgemäße Auswertung der Messfotos muss möglich sein. Ob dies in diesem Fall zutrifft, können wir aus der Ferne natürlich nicht beantworten. Sie können eine Nachfrage bei der zuständigen Behörde stellen, wenn Sie weitere Fragen haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Walde
    Am 27. Februar 2017 um 18:06

    Hallo, bin hinter einen wohnbobil 7,5 tonner gefahren und den XV3 schon von weiten bemerkt. Auf dem tacho habe knappe 60 gehabt, jetzt kommt Bescheid das ich 75 gefahren bin. Wie kann ich mich wehren???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. März 2017 um 9:45

      Hallo Walde,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihren Fall genau einschätzen und Sie zu den folgenden Schritten beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Daniel
    Am 21. Februar 2017 um 14:02

    Ich wurde von einem Xc3 geblitzt. Gemessen wurden nach Abzug 91 km/h bei 60. gefahren bin ich Laut Tacho etwas über 80. nun meine Frage. Der Blitzer stand innerorts an der Kuppe einer Unterführung. Ich bin aus Senke gekommen und hatte den Blitzer zu spät bemerkt. Kann dieser Überhaupt bei einer derartigen Steigung zuverlässig messen? Vor allem wenn mein Fahrzeug Weg und Höhe zurücklegt und die messeinheit Ebenerdig steht?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2017 um 12:21

      Hallo Daniel,

      ob bei Ihrer Messung alle Richtlinie zum Standort eingehalten worden sind, können wir leider nicht nachprüfen. Bei Laserpistolen werden allerdings Messungen mit “Winkelabweichungen” zugelassen, da diese nicht zum Nachteil des Fahrers führen. Um Gewissheit zu haben, empfehlen wir Ihnen daher den Gang zum Anwalt. Dieser könnte Sie ggf. auch zum Einspruchsverfahren und Ihren Aussichten auf Erfolg beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Frank
    Am 4. Februar 2017 um 13:09

    Ich bin in der Stadt in einer Tempo 30 Zone mit dem Leivtec XV3 geblitzt worden. Ärgerlich!
    Angeblich war ich mit 39 unterwegs. Also 9 km/h zu schnell.
    Ich möchte mich nun aber nicht darüber streiten, ob es nun mehr oder weniger km/h waren.
    Ist bei 15 Euro garantiert auch nicht sinnvoll.

    Was mich aber wundert…oben auf der Seite steht: “Das Messgerät ist weiterhin mit einer digitalen Kamera ausgestattet und dokumentiert die Messung. Dabei wird kein „Blitzer“ deutlich. Die Messung erfolgt digital und daher oft unbemerkt.”

    Ich habe aber sofort den roten Blitz gesehen und wusste gleich was los war…

    Warum werden bei einer 30 er Zone eigentlich keine Tachotoleranzen abgezogen? Der Tacho geht doch bei 80 km/h genau so falsch, wie bei Tempo 30? Naja, vielleicht nicht ganz so viel…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2017 um 12:22

      Hallo Frank,

      die Toleranzen, welche abgezogen werden, sollen keine Fehlfunktionen der Tachos ausgleichen, sondern den Fehlerspielraum der Messgeräte. In der Regel werden bei Geschwindigkeiten unter 30 km/h grundsätzlich mindestens 3 km/H Toleranz abgezogen – also auch in einer 30er-Zone.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Frank
    Am 3. Februar 2017 um 16:53

    Ich bin in der Stadt in einer Tempo 30 Zone mit dem Leivtec XV3 geblitzt worden. Ärgerlich!
    Angeblich war ich mit 39 unterwegs. Also 9 km/h zu schnell.
    Ich möchte mich nun auch nicht darüber streiten, ob es nun mehr oder weniger km/h waren.
    Ist bei 15 Euro garantiert auch nicht sinnvoll.

    Was mich aber wundert…oben auf der Seite steht: “Das Messgerät ist weiterhin mit einer digitalen Kamera ausgestattet und dokumentiert die Messung. Dabei wird kein „Blitzer“ deutlich. Die Messung erfolgt digital und daher oft unbemerkt.”

    Ich habe aber sofort den roten Blitz gesehen und wusste gleich was los war…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2017 um 14:24

      Hallo Frank,

      vielen Dank für Ihren Hinweis, wir haben den Abschnitt verständlicher formuliert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Hanni
    Am 10. November 2016 um 17:40

    Geblitzt in 50er Zone mit 64. 20 €. Bild nur Nummernschild, darüber kl.Bild mit Lenkrad. Aufnahme von hinten, keine Person erkennbar. Ist das rechtens?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. November 2016 um 10:29

      Hallo Hanni,
      ein Bußgeldbescheid ist in der Regel auch ohne “Blitzerfoto” vom Fahrer gültig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Marcus
    Am 1. November 2016 um 23:28

    Hallo

    Bin bei nacht geblitzt worden mit dem Gerät.

    Auf dem foto sind 2 Autos zu sehen.

    Kann man da was erreichen? In der Nacht scheint das Gerät ja nicht gerade zuverlässig zu sein.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. November 2016 um 10:30

      Hallo Marcus,

      ob in diesem Fall ein Einspruch sinnvoll ist, sollten Sie mit einem Anwalt abklären. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. feuer-info
    Am 22. August 2016 um 13:22

    Ich bin auch von einem Levitex XV3 mit 127 kmh ( nach Toleranzabzug) geblitzt worden.

    Meine Nachfrage Eichprotokoll wurde bisher nicht entsprochen.

    was kann ich noch tun. Ich bin sicher, dass ich an der Stelle keine 130 statt 100 kmh gefahren bin, da mein Navi bei Überschreitung pieppt

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. August 2016 um 9:00

      Hallo feuer-info,

      es kann immer wieder zu Messungenauigkeiten kommen. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie in Form eines Einspruches vorgehen und der Behörde Ihre Sicht des Geschehens schildern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Karlheinz S.
    Am 19. April 2016 um 19:19

    Bin mit Leivtec XV 3 mit 86 km/h geblitzt worden( in 70ger Zone 13 zu schnell nach Abzug),obwohl mein Tacho beim Blitz exakt 70km/h anzeigte.Habe mich mich beschwert und noch auf ein dicht hinter mir fahrendes Fahrzeug hingewiesen.
    Dann habe ich ein Foto von mir ,meinem Nummernschild, meinem Fahrzeug bekommen und dem schriftlichen Hinweis das geeicht und alles mit rechten Dingen zugegangen ist.Ich habe die 20€ überwiesen aber glauben tue ich es nicht das ich (zumindest an dieser Stelle)zu schlell war.

  20. Basti
    Am 25. Februar 2016 um 18:05

    Hallo
    ich bin in einer 30 Zone 39km/h gefahren angeblich wobei ich eigentlich immer schaue das ich die 30 km/h einhalten aber es kann ja mal passieren das man schneller ist aber sowas tu ich nie. Ich wurde von einem Leivte XV3 geblitzt es ist als Beweis ein Front Foto angegeben das liegt aber nicht bei.
    Hab noch nie so eine Situation gehabt. Kann das alles sein?
    Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Februar 2016 um 10:33

      Hallo Basti,

      ein Bußgeldbescheid ist auch ohne Blitzerfoto gültig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Leon L.
    Am 10. Dezember 2015 um 11:24

    Habe eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung wg. Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit ausserhalb geschlossener Ortschaften um 7 km/h erhalten. Zulässige 50 km/h – Festgestellt 57 km/h (nach Toleranzabzug) – Beweismittel mein Kopf (Grösse Passfoto) – Keine Messdokumentation ! War mit Sicherheit mit ca 50-55 km/h unterwegs. Messgerät Leivtec WV3. Habe den Betrag notgedrungen überwiesen. Bin Belgier.

  22. m. st.
    Am 17. Oktober 2015 um 23:35

    Wer kann Auskunft geben?
    Ist es möglich, dass ein Leivtec XV3 einen Messfehler von genau 30 km/h haben kann?
    Ich wurde mit einem solchen Gerät geblitzt, obwohl ich vor her im Radio in den Verkehrsmeldungen über den Blitzer informiert wurde. Deshalb habe ich nach den Abbiegen auf diese besagte Straße genau auf meine Geschwindigkeit geachtet und permanent meinen Tacho im Auge behalten, um die 50 km/h nicht zu überschreiten.
    Jetzt habe ich eine Anhörung bekommen, dass ich 80 km/h schnell gewesen sein soll?

    Kann es sein dass ein falsches Messergebnis vorliegt?

    danke

    • Twixi
      Am 6. November 2017 um 13:35

      Hallo m. st. Es kann immer bei jeder (Mess-)Tätigkeit ein Fehler vorkommen!!! Allerdings nicht in dem Ausmaß!!!! Da Sie gar nicht wissen können, wann und wo(auf den Abstand zum Messgerät bezogen) genau Ihre Geschwindigkeit gemessen und der Verkehrsverstoß festgestellt worden ist, sollte nicht über ihre Tacho “im Auge behalten” groß gesprochen werden. Ersten, habe sogar Digitalen Tachos bei PKWs keine Eichung!!!!. Dabei kommt immer wieder zur visuellen “Abweichungen” in der Höhe von ca. 10% zum ´tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit, und zwar zum Gunsten des Fahrers(meist wir ca. 10% mehr angezeigt, als tatsächlich gefahren wird). Das ist meist verwundete Ausreden: ” ich kenne wo der Blitzer steht”, “ich habe mein Tacho im Auge…”, “Habe den Blitzer auf dem Hinfahrt gesehen und mich entsprechend angepasst…”, daher haben die bei den OWI Richtern kein Zuspruch!!! Wenn es tatsächlich auf die Sachen wie das 2 Fahrzeuge im Bild ankommt, oder technische Störungen, dann ist es sinnvoll ein Wiederspruch anzulegen. Bis jetzt ist jedoch Messtechnik Leivtec XV3 das sicherste und fehlerfreie, gerichtlich anerkannte standardisiertes Messverfahren auf den Straßen. Wenn es entsprechend der Gebrauchsanweisung betrieben wird.
      Gruß
      TWIXI

    • Becker
      Am 30. November 2015 um 20:40

      Hallo
      Wie ist das ausgegangen? Bei uns ist auch die gefahrene Geschwindigkeit laut Tacho 30 km/h höher als die abgelesene. Sind 80 km/h gefahren, 70 km/h erlaubt, Vorwurf nach Abzug der Toleranz Vorwurf 93 km/h. Bei tatsächlichen 96 km/h würde das Tacho ca. 110 km/h anzeigen, also genau 30 km/h weniger.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Oktober 2015 um 9:56

      Hallo,

      in diesem Fall könnte in der Tat ein Messfehler vorliegen. Sie können gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erheben, bzw. einen Anwalt zu Rate ziehen und mit ihm die folgende Schritte besprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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